+++ Regelungen zum Unterrichtsbetrieb nach den Pfingstferien +++

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz
- von 0 bis 50:
voller Präsenzunterricht (d. h. ohne Mindestabstand) für alle Jahrgangsstufen


- von 50 bis 165:
Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen


- über 165:
Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für die Jahrgangsstufe 4
(soweit nach dem Lehrplan der Grundschulen unterrichtet wird) sowie für
Abschlussklassen, einschließlich Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und Fachoberschulen und der entsprechenden Stufe der Abendgymnasien und Kollegs;
übrige Jahrgangsstufen: Distanzunterricht

 

Den aktuellen Elternbrief für den Unterricht nach den Pfingstferien finden Sie wieder wie gewohnt im Downloadbereich ;)

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