Aktuelles

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
um den Infektionsschutz an unseren Schulen weiter zu stärken, gilt dort ab sofort die „3G-Regel“. Für Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte bedeutet das: Sie dürfen das Schulgelände nur betreten, wenn Sie geimpft, getestet oder genesen sind – ganz gleich, ob Sie zum Beispiel nur kurz etwas an der Schule abgeben wollen oder ein Beratungsgespräch mit einer Lehrkraft, der Beratungslehrkraft oder der Schulpsychologin bzw. dem Schulpsychologen vereinbart haben.
Die Schulen sind rechtlich verpflichtet, den Zugang zum Schulgelände und den erforderlichen 3G-Nachweis zu kontrollieren.

Des weiteren gibt es eine aktualisierte Version zum Umgang mit Krankheitssymptomen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den beiden aktuellen Schreiben, die Sie wie gewohnt im Downloadbereich finden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Ein neues Schreiben zum Umgang mit Erkältungssymptomen finden Sie im Downloadbereich.

 

Der Infektionsschutz an den Schulen steht an oberster Stelle. Wie bisher sind regelmäßiges Händewaschen, Abstandhalten und regelmäßiges Lüften die wirksamsten Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus – auch gegen die Mutationen. Zudem gilt ab Montag, 8. November, an den Schulen auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung Maskenpflicht bis auf Weiteres (siehe dazu auch die FAQ „Welche Regelungen gelten zum Tragen einer Gesichtsmaske?“).

Außerdem bestehen folgende Maßnahmen zum Gesundheitsschutz an den Schulen:

Schülerinnen und Schüler dürfen am Präsenzunterricht nur teilnehmen, wenn sie einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte auf der Seite des Bayerischen Kultusministeriums unter:

www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html