Aktuelles

In der Schulpraxis ergeben sich für ab sofort neu auftretende Fälle auf dieser Basis folgende Abläufe:

  • Isolation von infizierten Personen (vgl. GMS Ziff. 1); intensiviertes Testregime (vgl. GMS Ziff. 2)

· Weiterhin gilt: Positiv getestete Personen begeben sich umgehend in Isolation, d. h. werden von der Schule nach Hause geschickt bzw. von den Erziehungsberechtigten abgeholt. Eine Anordnung des Gesundheitsamtes ist in diesem Fall – wie bisher – nicht erforderlich.

· Positiv getestete Personen, die im Schulbereich per Selbsttest entdeckt wurden, meldet die Schule direkt an das Gesundheitsamt. Positive Einzelergebnisse im Rahmen des PCR-Pooltestverfahrens werden direkt von den Laboren an die Gesundheitsämter gemeldet.

· Für die übrigen, negativ getesteten Schülerinnen und Schüler der Klasse bzw. des Kurses greift stattdessen – wie schon im GMS bzw. KMS vom 20. Januar beschrieben – automatisch und ohne weitere Anordnung des Gesundheitsamts das intensivierte Testregime nach § 12 Abs. 2 der 15. BayIfSMV (d. h. an den weiterführenden und beruflichen Schulen: täglich Selbsttests für die folgenden fünf Unterrichtstage, an „Pooltestschulen“: zusätzlicher Selbsttest an Tag 5 nach dem letzten engen Kontakt; fällt Tag 5 auf einen Feiertag, wird der Test am Morgen des nachfolgenden Schultags nachgeholt, auch wenn am selben Tag ein PCR-Pooltest stattfindet, dessen Ergebnis ja erst am Abend vorliegt). Das intensivierte Testregime beginnt an dem Unterrichtstag, der auf die Positivtestung des ersten Infektionsfalls folgt; sollte ein weiterer Infektionsfall in der Klasse auftreten, beginnt die Fünf-Tages-Frist des intensivierten Testregimes neu.

· Das intensivierte Testregime schließt auch vollständig Geimpfte, Geboosterte und Genesene mit ein. Lehrkräften und sonstigen an der Schule tätigen Personen wird die Teilnahme am intensivierten Testregime empfohlen.

· Eine Kontaktpersonenermittlung bzw. Quarantäneanordnung durch das Gesundheitsamt ist in diesem Fall aufgrund des hohen Schutzniveaus nicht mehr erforderlich.

ein pdf-Dokument des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus finden Sie im Downloadbereich.

Liebe Eltern,

ab Montag, den 10. Januar 2022 dürfen daher alle Schülerinnen und Schüler den Präsenzunterricht nur besuchen, wenn sie über einen negativen Testnachweis verfügen. Dies gilt somit auch für geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler. Denn auch geimpfte oder genesene Personen können im Fall einer Infektion (auch wenn sie selbst keine Symptome zeigen) andere anstecken.

Im Downloadbereich finden Sie das aktuelle Schreiben mit weiteren Informationen zum Schulbeginn im Umgang mit Corona verbunden mit einer Bitte des Kultusministeriums.

Während der Weihnachtsferien sind viele Infektionen nicht entdeckt worden. Wegen Omikron ist es jedoch noch wichtiger, dass infizierte Schülerinnen und Schüler nach den Ferien gar nicht erst in die Schule gehen. Bitte lassen Sie daher Ihr Kind bereits vor dem Schulstart testen – entweder am Wochenende in einer Teststation oder auch am Montagmorgen zuhause mit einem Selbsttest.  Auf diese Weisebeginnt der sichere Schulbesuch bereits auf dem Schulweg!

Wir wünschen allen einen guten und erfolgreichen Start ins neue Jahr 2022 !!!