Umgang mit Infektionsfällen

von Helmar Ostermeier

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

anbei gebe ich Ihnen wichtige Informationen eines kultusministeriellen Schreibens vom 21.04.2022 zum Umgang mit Corona-Infektionsfällen im Schulbereich weiter.

Isolation von infizierten Personen

Nach einem positiven medizinischen Testergebnis (Nukleinsäuretest oder Antigentest) muss man sich unverzüglich in Isolation begeben. Es erfolgt keine eigene Anordnung durch das Gesundheitsamt.
Neu ist, dass die Dauer der Isolation verkürzt bzw. vereinheitlicht wurde:
• Eine positiv getestete Person ist grundsätzlich mindestens fünf Tage in Isolation. Beginn der Isolation ist der Tag, an dem die positive Testung bekannt wurde.
• Die Isolation endet dann, wenn seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.
• Liegt an Tag fünf der Isolation also keine Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden vor, dauert die Isolation zunächst weiter an, bis seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt, höchstens aber bis zum Ablauf von zehn Tagen.
• Eine Freitestung ist nicht erforderlich.
• Wird nach einem mittels zertifiziertem Antigentest ermittelten positiven Testergebnis ein PCR-Test durchgeführt, endet die Isolation, sofern der PCR-Test ein negatives Testergebnis aufweist.
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstige an der Schule beschäftigte Personen können unmittelbar nach Ablauf der jeweiligen Isolationsdauer in den Schulbetrieb zurückkehren.
Das Gesundheitsministerium empfiehlt das Tragen einer FFP2-Maske für die Dauer von fünf Tagen nach dem Ende der Isolation, dies gilt auch für betroffene Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstige an der Schule beschäftigte Personen. Es besteht jedoch keine rechtliche Grundlage, Betroffenen das Tragen einer FFP2-Maske verbindlich vorzugeben oder den Schulbesuch davon abhängig zu machen.

Kontaktpersonen: Aufhebung von Quarantäneverpflichtungen

Es gibt keine verpflichtende Quarantäne für Kontaktpersonen mehr. Diese besuchen also ab sofort regulär die Schule, sofern keine direkte abweichende Einzelfallanordnung des Gesundheitsamts vorliegt.
Es wird eindrücklich geraten, Hygienemaßnahmen wie Abstandhalten oder das Tragen einer Maske zu befolgen und darauf hingewiesen, dass sich Kontaktpersonen fünf Tage lang täglich freiwillig und eigenverantwortlich zu Hause selbst testen. Die Schulen stellen hierfür keine Selbsttests zur Verfügung. Alternativ kann auch das Angebot der kostenfreien Bürgertestungen wahrgenommen werden.

Viele Grüße

Die Schulleitung