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STD Gert Aufschläger warb für diesen anspruchsvollen Ausbildungsberuf in der MS Mamming

 

  Mamming. Das Handwerk und der Nachwuchs – ein sich zuspitzendes Problem. Es fehlen die Auszubildenden in diesem zentralen Sektor. Also: Werbung ist vonnöten. Knapp eineinhalb Jahre vor dem Ende ihrer Mittelschulzeit kam die 8. Klasse der MS Mamming in den Genuss einer sehr informativen Veranstaltung zum Thema Schreinerhandwerk.

  Gert Aufschläger, der Leiter der Außendienststelle Landau ließ es sich nicht nehmen, in seiner Heimatgemeinde die aktuellen Achtklässlerinnen und Achtklässler über das einst so angesagte Schreinerhandwerk aufzuklären. Seine etwa 75-minütige Vorstellung des Berufsbildes streifte  die Geschichte dieses traditionellen Berufes ebenso wie es auf die Technik und die Zukunftsbezogenheit verwies.

  Aufschläger vermied Monologe, bezog vielmehr die Klasse ein, indem er auf jegliche Frage einging und alle Facetten des Berufes aufzeigte. Man bekam richtig Lust, erfreute sich an der Vielfalt, an der Geschicklichkeit sowie an der kreativen Ausrichtung. Der Geruch und die Haptik der Hölzer zogen die Kinder ebenso in den Bann.

  Selbstverständlich ging er auch auf zeichnerische Arbeiten ein – sowohl handwerkliche als auch technische. Er legte Vor- und Nachteile beider Varianten offen. Eine weitere Fähigkeit ließ er auch nicht unerwähnt und erläuterte sie anschaulich: Azubis müssen in der Lage sein, wirklich konzentriert über einen längeren Zeitraum zu arbeiten und Präzision walten zu lassen.

  Die fesselnde, abwechslungsreiche Veranstaltung  war mit kurzen Filmchen und Fragen gewürzt, die Zeit verflog rasch. Mancher unschlüssige Schüler, manche neugierige Schülerin konnte seinen / ihren Horizont erweitern und etwas bisher außer Acht Gelassenes ins Berufswahlvisier nehmen. Wenn also der Prophet nicht zum Berg kommt, dann muss eben der Berg zum Propheten kommen. Diese Berufsschuloffensive hat es auf jeden Fall ins sich.

Corona-Fälle erhalten ab sofort keine telefonische Benachrichtigung mehr

Dingolfing-Landau. Aufgrund der anhaltend hohen Corona-Fallzahlen erhalten ab sofort neu infizierte Personen keine telefonische Mitteilung mehr durch das Gesundheitsamt. Die Benachrichtigung erfolgt künftig per E-Mail und SMS.

Sofern eine E-Mai-Adresse oder Handynummer vorliegt, werden die Betroffenen auf diesem Weg über das positive Ergebnis informiert. Die vorherige telefonische Information fällt weg. Aufgrund der zahlreichen Fälle wird so der Ablauf vereinfacht.
Die Betroffenen erhalten weiter ihre positiven Testergebnisse direkt und umgehend von den Laboren, so dass sie über ein positives Ergebnis und die entsprechende Isolation direkt über den positiven Test informiert sind.

Weiterhin gilt: Nach zehn Tagen (gerechnet ab Abstrich, bzw. bei Symptomen zum Zeitpunkt des Symptombeginns, jedoch frühestens zwei Tage vor Abstrich) endet bei positiven Fällen die Isolation ohne Test automatisch, wenn sie zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei waren. Wenn Sie sich für eine Freitestung entscheiden, buchen Sie bitte einen Schnelltest zum vorzeitigen Quarantäneende frühestens an Tag 7 unter www.coronatest-dgf.de und senden Sie uns das Testergebnis an CTT-BW2@landkreis-dingolfing-landau.de. Die Isolation endet in diesem Fall mit Sendung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt. Sollte Ihr Test ein positives
Ergebnis zeigen, werden Sie von uns nochmal kontaktiert.

Generell gilt: Wurde bei Ihnen durch Fachpersonal ein PCR-Test oder ein Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus durchgeführt und erhalten Sie danach die Information, dass dieser Test positiv war, dann sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich in Isolation zu begeben. Eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht erforderlich. Bleiben Sie in Ihrer Wohnung und vermeiden Sie dort möglichst jeden Kontakt, um ihre Familienmitglieder vor einer Ansteckung zu schützen. Wer das Ergebnis eines positiven Antigen-Schnelltests erhält, der von Fachpersonal durchgeführt wurde, sollte sofort einen Termin für einen PCR-Test vereinbaren. Dies ist wichtig, um das Testergebnis sicher zu bestätigen. Die Isolation dürfen Sie verlassen, um auf direktem Wege zum PCR-Test zu gelangen.

Beispiel Berechnung der Isolation:
PCR-Test an einem Montag. Folgender Dienstag ist Tag 1. Eine Freitestung an Tag 7
ist somit am folgenden Montag möglich. Die Isolation endet ohne Testung am
übernächsten Donnerstag.

In der Schulpraxis ergeben sich für ab sofort neu auftretende Fälle auf dieser Basis folgende Abläufe:

  • Isolation von infizierten Personen (vgl. GMS Ziff. 1); intensiviertes Testregime (vgl. GMS Ziff. 2)

· Weiterhin gilt: Positiv getestete Personen begeben sich umgehend in Isolation, d. h. werden von der Schule nach Hause geschickt bzw. von den Erziehungsberechtigten abgeholt. Eine Anordnung des Gesundheitsamtes ist in diesem Fall – wie bisher – nicht erforderlich.

· Positiv getestete Personen, die im Schulbereich per Selbsttest entdeckt wurden, meldet die Schule direkt an das Gesundheitsamt. Positive Einzelergebnisse im Rahmen des PCR-Pooltestverfahrens werden direkt von den Laboren an die Gesundheitsämter gemeldet.

· Für die übrigen, negativ getesteten Schülerinnen und Schüler der Klasse bzw. des Kurses greift stattdessen – wie schon im GMS bzw. KMS vom 20. Januar beschrieben – automatisch und ohne weitere Anordnung des Gesundheitsamts das intensivierte Testregime nach § 12 Abs. 2 der 15. BayIfSMV (d. h. an den weiterführenden und beruflichen Schulen: täglich Selbsttests für die folgenden fünf Unterrichtstage, an „Pooltestschulen“: zusätzlicher Selbsttest an Tag 5 nach dem letzten engen Kontakt; fällt Tag 5 auf einen Feiertag, wird der Test am Morgen des nachfolgenden Schultags nachgeholt, auch wenn am selben Tag ein PCR-Pooltest stattfindet, dessen Ergebnis ja erst am Abend vorliegt). Das intensivierte Testregime beginnt an dem Unterrichtstag, der auf die Positivtestung des ersten Infektionsfalls folgt; sollte ein weiterer Infektionsfall in der Klasse auftreten, beginnt die Fünf-Tages-Frist des intensivierten Testregimes neu.

· Das intensivierte Testregime schließt auch vollständig Geimpfte, Geboosterte und Genesene mit ein. Lehrkräften und sonstigen an der Schule tätigen Personen wird die Teilnahme am intensivierten Testregime empfohlen.

· Eine Kontaktpersonenermittlung bzw. Quarantäneanordnung durch das Gesundheitsamt ist in diesem Fall aufgrund des hohen Schutzniveaus nicht mehr erforderlich.