+++ Umgang mit Infektionsfällen im Schulbereich +++

von Helmar Ostermeier

In der Schulpraxis ergeben sich für ab sofort neu auftretende Fälle auf dieser Basis folgende Abläufe:

  • Isolation von infizierten Personen (vgl. GMS Ziff. 1); intensiviertes Testregime (vgl. GMS Ziff. 2)

· Weiterhin gilt: Positiv getestete Personen begeben sich umgehend in Isolation, d. h. werden von der Schule nach Hause geschickt bzw. von den Erziehungsberechtigten abgeholt. Eine Anordnung des Gesundheitsamtes ist in diesem Fall – wie bisher – nicht erforderlich.

· Positiv getestete Personen, die im Schulbereich per Selbsttest entdeckt wurden, meldet die Schule direkt an das Gesundheitsamt. Positive Einzelergebnisse im Rahmen des PCR-Pooltestverfahrens werden direkt von den Laboren an die Gesundheitsämter gemeldet.

· Für die übrigen, negativ getesteten Schülerinnen und Schüler der Klasse bzw. des Kurses greift stattdessen – wie schon im GMS bzw. KMS vom 20. Januar beschrieben – automatisch und ohne weitere Anordnung des Gesundheitsamts das intensivierte Testregime nach § 12 Abs. 2 der 15. BayIfSMV (d. h. an den weiterführenden und beruflichen Schulen: täglich Selbsttests für die folgenden fünf Unterrichtstage, an „Pooltestschulen“: zusätzlicher Selbsttest an Tag 5 nach dem letzten engen Kontakt; fällt Tag 5 auf einen Feiertag, wird der Test am Morgen des nachfolgenden Schultags nachgeholt, auch wenn am selben Tag ein PCR-Pooltest stattfindet, dessen Ergebnis ja erst am Abend vorliegt). Das intensivierte Testregime beginnt an dem Unterrichtstag, der auf die Positivtestung des ersten Infektionsfalls folgt; sollte ein weiterer Infektionsfall in der Klasse auftreten, beginnt die Fünf-Tages-Frist des intensivierten Testregimes neu.

· Das intensivierte Testregime schließt auch vollständig Geimpfte, Geboosterte und Genesene mit ein. Lehrkräften und sonstigen an der Schule tätigen Personen wird die Teilnahme am intensivierten Testregime empfohlen.

· Eine Kontaktpersonenermittlung bzw. Quarantäneanordnung durch das Gesundheitsamt ist in diesem Fall aufgrund des hohen Schutzniveaus nicht mehr erforderlich.